Übergang weiterführende Schule
Hier erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Broschüren des Kultusministeriums zu Themen der Grundschule.
Informationsveranstaltung Kl. 4
Am Donnerstag, 16. November 2023 findet um 19:00 Uhr ein Informationselternabend in der Aula in Renningen statt.
Wir werden Sie über das Aufnahmeverfahren und die Profile der weiterführenden Schulen informieren. Sie erhalten Informationen zum Übergangsverfahren und der Funktion der Beratungslehrerin/des Beratungslehrers.
Renninger Schulen
Alle Sekundarschulen stehen den Eltern/Erziehungsberechtigten für Rückfragen, nach Terminvereinbarung, gern zur Verfügung.
Terminübersicht
Übergangsverfahren für die weiterführenden Schulen
16.11.2023 | Info-Abend „Übergang“ - Vorstellung der weiterführenden Schulen |
17.11.2023 | Verteilung der Informationsbroschüren „Von der Grundschule in die weiterführende Schule“ und „Bildungswege in Baden-Württemberg. Abschlüsse und Anschlüsse Schuljahr 2023/2024“ |
Termine siehe Tabelle unten | Info- und Schnuppernachmittage an den weiterführenden Schulen |
im Januar 2024 | Information- und Beratungsgespräche mit den Eltern |
31.01.2024 | Klassenkonferenzen zur Grundschulempfehlung |
02.02.2024 | Ausgabe der Grundschulempfehlung zusammen mit
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bis 08.02.2024 | Entscheidung der Eltern über die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren |
05./08.03.2024 | Anmeldung der Schüler:innen an den weiterführenden Schulen. Es kann nur an einer Schule angemeldet werden. Die Anmeldung ist zunächst eine Anmeldung für die Schulart |
bis 10.04.2024 | 2. Termin zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen ausschließlich für Schüler:innen, die am besonderen Beratungsverfahren teilgenommen haben. Hinweis:
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Termine der Schnuppernachmittage | |
Werkrealschule Renningen 20.02.2024 | Gemeinschaftschule Magstadt 07.02.2024 |
Realschule Renningen | Gemeinschaftsschule Weil der Stadt 02.02.2024 |
Gymnasium Renningen |
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Weitere Hinweise:
Bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen müssen die Eltern die Bestätigung der Grundschule (Anlage, Blatt 4) und die Grundschulempfehlung (Anlage, Blatt 3) vorlegen. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Baden-Württemberg schulpflichtig sind, sind nicht verpflichtet, Zeugnisse und Halbjahresinformationen bei der aufnehmenden Schule vorzulegen.
Das Anmeldeblatt wird zur Information von der weiterführenden Schule an die Grundschule zurück geschickt. Erreicht ein/e Schüler/in das Ziel der Grundschule nicht, meldet die Grundschule dies der weiterführenden Schulen.