Übergang weiterführende Schule
Informationsveranstaltung Kl. 4
Am Mittwoch, 20. November 2024 findet um 19:00 Uhr ein Informationselternabend in der Aula in Renningen statt.
Wir werden Sie über das Aufnahmeverfahren und die Profile der weiterführenden Schulen informieren. Sie erhalten Informationen zum Übergangsverfahren und der Funktion der Beratungslehrerin/des Beratungslehrers.
Renninger Schulen
Alle Sekundarschulen stehen den Eltern/Erziehungsberechtigten für Rückfragen, nach Terminvereinbarung, gern zur Verfügung.
Terminübersicht
Übergangsverfahren für die weiterführenden Schulen
19. und 20.11.2024 | Durchführung der zentralen Kompetenzmessung |
26. und 27.11.2024 | Nachtermin der zentralen Kompetenzmessung |
20.11.2024 | Info-Abend „Übergang“ - Vorstellung der weiterführenden Schulen |
21.11.2024 | Informationen zum Übergang im Frisi-Moodle |
Termine siehe Tabelle | Info- und Schnuppernachmittage an den weiterführenden Schulen |
im Januar 2025 | Information- und Beratungsgespräche mit den Eltern |
04.02.2025 | Klassenkonferenzen zur Grundschulempfehlung |
07.02.2025 | Ausgabe der Grundschulempfehlung zusammen mit
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bis 13.02.2025 | Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am Potenzialtest wünschen. Eingang der Anmeldung zum Potenzialtest bei dem gewünschten Gymnasium spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.
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18.02.2025 25.02.2025 | Durchführung des Potenzialtests an den Gymnasien Nachtermin des Potenzialtests an den Gymnasien |
10./13.03.2025 | Anmeldung der Schüler:innen an den weiterführenden Schulen. Es kann nur an einer Schule angemeldet werden. Die Anmeldung ist zunächst eine Anmeldung für die Schulart |
Termine Schnuppernachmittage | |
Werkrealschule Renningen
| Gemeinschaftsschule Weil der Stadt 14.02.2025 |
Realschule Renningen | Gymnasium Renningen |
Weitere Hinweise:
Bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen müssen die Eltern die Bestätigung der Grundschule (Anlage, Blatt 4) und die Grundschulempfehlung (Anlage, Blatt 3) vorlegen. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Baden-Württemberg schulpflichtig sind, sind nicht verpflichtet, Zeugnisse und Halbjahresinformationen bei der aufnehmenden Schule vorzulegen.
Das Anmeldeblatt wird zur Information von der weiterführenden Schule an die Grundschule zurückgeschickt. Erreicht ein/e Schüler/in das Ziel der Grundschule nicht, meldet die Grundschule dies der weiterführenden Schulen.