Unterricht nach den Pfingstferien
Aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen können wir ab dem 7. Juni 2021 zum Regelunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren.
Masken- und Testpflicht bleiben bestehen.
Stundenpläne
Die Stundenpläne von Schuljahresbeginn gelten (inkl. BSS – mit Nachmittagsunterricht).
Testpflicht
Montags und donnerstags werden wir wieder Antigen-Schnelltests durchführen. Es werden nasale Tests angewendet, die die Kinder selbst unter Anleitung durchführen. Gemäß dem Schreiben des Kultusministeriums vom 23. April 2021 sind zwingend zwei Testungen in jeder Schulwoche durchzuführen. Wer am Testtag fehlt, muss den Test nachholen.
Wenn Sie sich für den Selbsttest zuhause entschieden haben, können die Eltern die Schnelltests während der Sekretariatszeiten abholen. Bitte denken Sie daran Ihrem Kind am Testtag das Dokumentationsblatt mitzugeben. Wenn die Kinder die Tests abholen sollen, benötigen sie diese Erklärung.
Ausnahmen von der Testpflicht
Genese Personen müssen nicht getestet werden. Aus: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021
Sollte dies der Fall sein, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis im Sekretariat vor.
Präsenzpflicht
Für die Schüler:innen besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. D.h. die Eltern entscheiden darüber, ob die Schulpflicht im Präsenzunterricht oder im Fernunterricht erfüllt wird.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz besteht für die Schüler:innen auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
Schulkindbetreuung
Die Schulkindbetreuung findet regulär statt.
MD-Schreiben vom 4. Juni 2021
CoronaVO Schule 4. Juni 2021