Informationen zur Schülerausweisregelung in den „Faschingsferien“
Da Schüler:innen während der Ferien nicht an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gilt die Schülerausweisregelung in den „Faschingsferien“ vom 28. Februar bis einschließlich 6. März 2022 nicht.