Schreiben des Kultusministeriums vom 4. April 2022
Das Wichtigste auf einen Blick:
- grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, freiwilliges Maskentragen ist erlaubt. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
- keine schulischen Maßnahmen mehr bei Infektionsfällen in einer Klasse (keine Kohortenpflicht, keine Einschränkungen beim Sport oder Musik)
- Testpflicht bis zu den Osterferien zweimal pro Woche (Montag und Donnerstag)
- es wird weiterhin regelmäßig gelüftet
- Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zur Schule. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie den Absonderungsort in der Regel nicht verlassen dürfen.