Elternbeirat
Elternbeirat Schuljahr 2024/2025
Elternbeiratsvorsitzender Marcel Seyther
2. Elternbeiratsvorsitzender Yvonne Schuh
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler:innen an unserer Schule. Einen Elternbeirat gibt es in Baden-Württemberg an jeder Schule.
Was ist der Elternbeirat?
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler:innen an unserer Schule. Die Existenz des Elternbeirats ist im Schulgesetz (§ 57) und in der Elternbeiratsverordnung gesetzlich verankert. Einen Elternbeirat gibt es in Baden-Württemberg an jeder Schule, unabhängig von der Schulart. Der Elternbeirat ist in erster Linie dazu da, das Erziehungsrecht der Eltern in die Arbeit der Schule einzubringen. Durch den Elternbeirat können Sie, die Eltern, Einfluss nehmen auf das Miteinander von unseren Kindern und der Schule.
Die wichtigsten Regularien des Elternbeirats
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Elternbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Neben Vorsitz und Stellvertreter hat der Elternbeirat der Friedrich-Silcher-Schule für die folgenden Aufgaben die Verantwortlichen durch Wahl bestimmt: Schriftführer:in, Kassenführer:in, Kassenprüfer:in, Teilnehmer Schulkonferenz, Festausschuss. Die Amtszeit der gewählten Elternvertreter und der Funktionsträger des Elternbeirats beginnt mit der Wahl und dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Die Wiederwahl ist zulässig.
Die Klassenpflegschaft
Die Elternvertreter:innen werden in den Schulklassen im Rahmen der Klassenpflegschaft gewählt. Die Klassenpflegschaft (§56 Schulgesetz) dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern der Schüler und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Pflegschaft gegenseitig informieren, beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.
Als Elternvertreter:in sind Sie die/der erste Ansprechpartner:in der Eltern und Lehrer, wenn klasseninterne Schwierigkeiten zu lösen oder klasseninterne Ereignisse und Veranstaltungen zu organisieren sind. Zu den Aufgaben der Elternvertreter:innen zählen u. a.:
- Die Durchführung der Elternabende bzw. Klassenpflegschaftsabende mindestens einmal im Schulhalbjahr·
- Beratung mit den Lehrern über den Entwicklungsstand der Klasse (Leistung, Verhalten, Probleme)·
- Gemeinsame Organisation von Klassenausflügen, Wandertagen und sonstigen Veranstaltungen